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   OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 14 U 125/89   

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https://dejure.org/1991,4629
OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 14 U 125/89 (https://dejure.org/1991,4629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.1991 - 14 U 125/89 (https://dejure.org/1991,4629)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 14 U 125/89 (https://dejure.org/1991,4629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsanspruch eines Handelsvertreters für Syrien; Reexportvereinbarung über Kevlar mit den USA; Risikoverteilung für die Verfügbarkeit von Kevlar für die Anfertigung von Sicherheitswesten; Verjährungsfrist für Provisionsansprüche aus einem Handelsvertretervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Risikosphäre des U, Ersatzgeschäft, Unzumutbarkeit der Geschäftsausführung bei Lieferfähigkeit des Vorlieferanten, Nichtausführung des Geschäfts, Vertretenmüssen der Nichtausführung, Nichterteilung der behördlichen Genehmigung, Versagung der ordnungsbehördlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 87a Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 674
  • NJW-RR 1992, 1024 (Ls.)
  • WM 1991, 867
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters, für die im Ausland gefertigten Waren

    So ist anerkannt, daß eine vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn er nicht mit ausreichender Sicherheit mit Beschaffung der zu verkaufenden Ware rechnen durfte (vgl. BGH DB 59, 940, LAG Düsseldorf DB 60, 813; LAG Bremen DB 60, 1212; OLG Frankfurt WM 91, 867, 870).
  • OLG Köln, 08.11.2012 - 19 U 126/12

    Verwirkung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs

    Auch für den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB kommt eine Verwirkung in Betracht (vgl. etwa: LG Münster, VersR 2002, 53; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 674 ff., 678; von Hoyningen-Huene, in MK-HGB, 2. Aufl., § 89 b Rdn 209; Emde, in Staub, Großkommentar, 5. Aufl., § 89 b Rdn. 338; Thume in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 8. Auflage, XIV, Rn. 31 ff.; Löwisch in: Ebenroth-Boujons-Joost-Strohn, HGB, 2. Aufl., § 89 b Rdn. 20; jew. m. w. N. zur Rspr.).
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